Kultusministerkonferenz beschließt bundesweite Anerkennung von Auslandsschuljahren
Jährlich verbringen zwischen 12.000 und 14.000 Schülern aus Deutschland ein Schuljahr im Ausland. Dass den 15- bis 18-Jährigen diese Auslandsschuljahre zukünftig in allen Bundesländern auch anerkannt werden können, und das trotz der Verkürzung auf ein 12jähriges Abitur, dafür sorgte nun die Kultusministerkonferenz (KMK) mit ihrer neuen Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe.
„Der Beschluss unterstützt ausdrücklich die Bedeutung von Auslandsaufenthalten und interkulturellem Lernen als Bestandteil der schulischen Ausbildung in Deutschland“ sagt Rita Stegen, Repräsentantin des Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen ( AJA ).
- Der am 2. Juni 2006 verabschiedete Beschluss sieht vor, dass Schülerinnen und Schülern unter bestimmten Bedingungen Auslandsaufenthalte auch während der Qualifikationsphase für das Abitur, also in den letzten vier Schulhalbjahren, anerkannt werden können. Damit möchte die KMK die Mobilität von Jugendlichen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und der weiteren Welt erhöhen (siehe auch: http://www.kmk.org/home.html ).
Die entscheidenden Passagen des Beschlusses im Wortlaut (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 02.06.2006):
- 6. Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe
- 6.1 Die Verweildauer beträgt mindestens zwei, höchstens vier Jahre; sie kann um den für die Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung erforderlichen Mindestzeitraum von einem halben oder einem Jahr überschritten werden. Ein Auslandsaufenthalt wird auf die Verweildauer nicht zulasten der Schülerin/des Schülers angerechnet.
…. - 6.4 Ein Auslandsaufenthalt bis zur Gesamtdauer eines Jahres kann auf den Bildungsgang angerechnet werden, wenn entsprechende Leistungen nachgewiesen werden und die erfolgreiche Fortsetzung des Bildungsgangs erwartet werden kann.”
(Quelle: PDF: Vereinb-z-Gestalt-d-gymOb-i-d-SekII )
Den Ländern obliegt es nun, den Beschluss auszugestalten und Umsetzungsrichtlinien zu erlassen. „Schülerinnen und Schülern, die entsprechende Leistungen nachweisen und von denen eine erfolgreiche Fortsetzung des Bildungsgangs erwartet werden kann, sollte eine unkomplizierte Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten schulischen Leistungen ermöglicht werden“ fordert Rita Stegen. Aus Sicht des AJA sollten diese Regelungen die gesamte künftige Oberstufe umfassen, d.h. Klasse 10 ebenso wie die Qualifikationsphase der Jahrgangsstufen 11 und 12.
Die Vereinbarung kann ab sofort angewendet werden, muss in den Ländern aber spätestens für Schülerinnen und Schüler, umgesetzt sein, die 2011 in die Qualifikationsphase, also in Klasse 11, eintreten.
Ein Schuljahr im Ausland bringt für Jugendliche den Erwerb von Schlüsselqualifikationen mit sich. Neben sozialer und interkultureller Kompetenz bilden sie aber auch weitere Fachkompetenzen sowie Fremdsprachenkenntnisse aus. Dennoch blieb es vielen von ihnen bislang verwehrt, sich die im Ausland erbrachten schulischen Leistungen in Deutschland anerkennen zu lassen. Die Befürchtungen, dass dies mit der Einführung des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G 8) noch erschwert würde, waren groß. Nicht wenige Schüler hielt die Sorge, ein Jahr zu verlieren, gar davon ab, an einem Auslandsschuljahr teilzunehmen. Mit der neuen Vereinbarung wird diese Sorge nun hinfällig.